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   BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B   

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BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B (https://dejure.org/2023,28840)
BSG, Entscheidung vom 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B (https://dejure.org/2023,28840)
BSG, Entscheidung vom 29. September 2023 - B 5 R 87/23 B (https://dejure.org/2023,28840)
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  • BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R

    Rentenversicherung - Bestimmtheit eines Korrekturbescheides - unbestimmte

    Auszug aus BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
    Dies gilt insbesondere für die von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des 13. Senats vom 10.7.2012 - B 13 R 85/11 R - (SozR 4-2600 § 96a Nr. 14) und des 5. Senats vom 20.3.2013 - B 5 R 16/12 R - (NZS 2013, 718 ) , die jeweils Aufhebungs- und Erstattungsbescheide zum Gegenstand hatten.

    Die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 16/12 R - habe das LSG nicht überzeugt, sofern diese dahingehend zu verstehen sein sollte, dass sich eine Aufhebungs- und Erstattungsentscheidung dann nicht mehr als hinreichend bestimmt darstelle, wenn sich erst durch das Zusammenspiel der Erläuterungen aller Anlagen die Details der Berechnung der Aufhebungs- und Erstattungsforderung ergäben (vgl LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 22.6.2022 - L 1 R 145/19 - juris RdNr 35) .

  • LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2022 - L 1 R 145/19

    Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Rückforderung überzahlter

    Auszug aus BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
    Die Klägerin führt das Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 22.6.2022 (L 1 R 145/19 - juris) und die von diesem zugelassene Revision (anhängig unter dem Aktenzeichen B 5 R 17/22 R) an.

    Die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 16/12 R - habe das LSG nicht überzeugt, sofern diese dahingehend zu verstehen sein sollte, dass sich eine Aufhebungs- und Erstattungsentscheidung dann nicht mehr als hinreichend bestimmt darstelle, wenn sich erst durch das Zusammenspiel der Erläuterungen aller Anlagen die Details der Berechnung der Aufhebungs- und Erstattungsforderung ergäben (vgl LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 22.6.2022 - L 1 R 145/19 - juris RdNr 35) .

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Auszug aus BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
    Dies gilt insbesondere für die von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des 13. Senats vom 10.7.2012 - B 13 R 85/11 R - (SozR 4-2600 § 96a Nr. 14) und des 5. Senats vom 20.3.2013 - B 5 R 16/12 R - (NZS 2013, 718 ) , die jeweils Aufhebungs- und Erstattungsbescheide zum Gegenstand hatten.
  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 21/21 R

    Anforderungen an die Begründung der in einem Bescheid über die Gewährung einer

    Auszug aus BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
    Inwiefern aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den Anforderungen an die Begründung (vgl § 35 SGB X ) eines Rentenbescheids (Urteil vom 6.7.2022 - B 5 R 21/21 R - BSGE 134, 237 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 32) eine erneute Klärungsbedürftigkeit der Anforderungen in Bezug auf die Auslegung und Bestimmtheit von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden (vgl § 33 Abs. 1 SGB X ) folgen könnte, legt die Beschwerdebegründung nicht nachvollziehbar dar.
  • BSG, 05.04.2023 - B 5 R 4/22 R

    Berücksichtigung von Fachschul- und Hochschulausbildung bei der Rentenberechnung;

    Auszug aus BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
    Wie die Klägerin selbst anführt, hat das BSG sich bereits in diversen Entscheidungen mit der Auslegung und Bestimmtheit von Verwaltungsakten iSi von § 33 Abs. 1 SGB X auseinandergesetzt (Nachweise jüngst in BSG Urteil vom 5.4.2023 - B 5 R 4/22 R - für SozR vorgesehen - juris RdNr 25 f mwN, das zum Zeitpunkt der Beschwerdebegründung allerdings noch nicht veröffentlicht war) .
  • BSG, 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B

    Höhere Altersrente unter Zugrundelegung zusätzlicher Kindererziehungszeiten und

    Auszug aus BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
    Eine solche Rechtsfrage muss eine vom Einzelfall losgelöste (abstrakt-generelle) Frage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer bestimmten revisiblen Vorschrift (vgl § 162 SGG ) mit höherrangigem Recht aufwerfen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 83/22 B - juris RdNr 11) .
  • BSG - B 5 R 17/22 R (anhängig)

    Ist eine Korrektur- und Erstattungsentscheidung auch dann noch hinreichend

    Auszug aus BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
    Die Klägerin führt das Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 22.6.2022 (L 1 R 145/19 - juris) und die von diesem zugelassene Revision (anhängig unter dem Aktenzeichen B 5 R 17/22 R) an.
  • BSG, 31.07.2023 - B 5 R 69/23 B
    Auszug aus BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
    Schließlich vermag auch die von der Klägerin geltend gemachte vermeintliche fehlerhafte Beurteilung des angefochtenen Bescheides durch das LSG die Beschwerde nicht zu stützen (vgl BSG Beschluss vom 31.7.2023 - B 5 R 69/23 B - juris RdNr 10 mwN) .
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