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BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B |
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Verfahrensgang
- SG Gießen, 26.11.2021 - S 17 R 188/20
- LSG Hessen, 20.03.2023 - L 5 R 293/21
- BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R
Rentenversicherung - Bestimmtheit eines Korrekturbescheides - unbestimmte …
Auszug aus BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
Dies gilt insbesondere für die von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des 13. Senats vom 10.7.2012 - B 13 R 85/11 R - (…SozR 4-2600 § 96a Nr. 14) und des 5. Senats vom 20.3.2013 - B 5 R 16/12 R - (NZS 2013, 718 ) , die jeweils Aufhebungs- und Erstattungsbescheide zum Gegenstand hatten.Die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 16/12 R - habe das LSG nicht überzeugt, sofern diese dahingehend zu verstehen sein sollte, dass sich eine Aufhebungs- und Erstattungsentscheidung dann nicht mehr als hinreichend bestimmt darstelle, wenn sich erst durch das Zusammenspiel der Erläuterungen aller Anlagen die Details der Berechnung der Aufhebungs- und Erstattungsforderung ergäben (vgl LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 22.6.2022 - L 1 R 145/19 - juris RdNr 35) .
- LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2022 - L 1 R 145/19
Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Rückforderung überzahlter …
Auszug aus BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
Die Klägerin führt das Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 22.6.2022 (L 1 R 145/19 - juris) und die von diesem zugelassene Revision (anhängig unter dem Aktenzeichen B 5 R 17/22 R) an.Die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 16/12 R - habe das LSG nicht überzeugt, sofern diese dahingehend zu verstehen sein sollte, dass sich eine Aufhebungs- und Erstattungsentscheidung dann nicht mehr als hinreichend bestimmt darstelle, wenn sich erst durch das Zusammenspiel der Erläuterungen aller Anlagen die Details der Berechnung der Aufhebungs- und Erstattungsforderung ergäben (vgl LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 22.6.2022 - L 1 R 145/19 - juris RdNr 35) .
- BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R
Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn …
Auszug aus BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
Dies gilt insbesondere für die von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des 13. Senats vom 10.7.2012 - B 13 R 85/11 R - (…SozR 4-2600 § 96a Nr. 14) und des 5. Senats vom 20.3.2013 - B 5 R 16/12 R - (NZS 2013, 718 ) , die jeweils Aufhebungs- und Erstattungsbescheide zum Gegenstand hatten.
- BSG, 06.07.2022 - B 5 R 21/21 R
Anforderungen an die Begründung der in einem Bescheid über die Gewährung einer …
Auszug aus BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
Inwiefern aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den Anforderungen an die Begründung (vgl § 35 SGB X ) eines Rentenbescheids (Urteil vom 6.7.2022 - B 5 R 21/21 R - BSGE 134, 237 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 32) eine erneute Klärungsbedürftigkeit der Anforderungen in Bezug auf die Auslegung und Bestimmtheit von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden (vgl § 33 Abs. 1 SGB X ) folgen könnte, legt die Beschwerdebegründung nicht nachvollziehbar dar. - BSG, 05.04.2023 - B 5 R 4/22 R
Berücksichtigung von Fachschul- und Hochschulausbildung bei der Rentenberechnung; …
Auszug aus BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
Wie die Klägerin selbst anführt, hat das BSG sich bereits in diversen Entscheidungen mit der Auslegung und Bestimmtheit von Verwaltungsakten iSi von § 33 Abs. 1 SGB X auseinandergesetzt (Nachweise jüngst in BSG Urteil vom 5.4.2023 - B 5 R 4/22 R - für SozR vorgesehen - juris RdNr 25 f mwN, das zum Zeitpunkt der Beschwerdebegründung allerdings noch nicht veröffentlicht war) . - BSG, 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B
Höhere Altersrente unter Zugrundelegung zusätzlicher Kindererziehungszeiten und …
Auszug aus BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
Eine solche Rechtsfrage muss eine vom Einzelfall losgelöste (abstrakt-generelle) Frage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer bestimmten revisiblen Vorschrift (vgl § 162 SGG ) mit höherrangigem Recht aufwerfen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 83/22 B - juris RdNr 11) . - BSG - B 5 R 17/22 R (anhängig)
Ist eine Korrektur- und Erstattungsentscheidung auch dann noch hinreichend …
Auszug aus BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
Die Klägerin führt das Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 22.6.2022 (L 1 R 145/19 - juris) und die von diesem zugelassene Revision (anhängig unter dem Aktenzeichen B 5 R 17/22 R) an. - BSG, 31.07.2023 - B 5 R 69/23 B
Auszug aus BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
Schließlich vermag auch die von der Klägerin geltend gemachte vermeintliche fehlerhafte Beurteilung des angefochtenen Bescheides durch das LSG die Beschwerde nicht zu stützen (vgl BSG Beschluss vom 31.7.2023 - B 5 R 69/23 B - juris RdNr 10 mwN) .